Alles, was Sie über LEI-Codes wissen sollten

LEI Code

Jeder, der im Finanz-, Investitions- oder Geldumlaufsektor tätig ist, hat mit Sicherheit schon von LEI-Codes gehört. LEI-Codes sind schon lange in Gebrauch; allerdings ändern sich die Anforderungen an ihren Besitz im Laufe der Jahre. Immer mehr Einrichtungen und Institutionen müssen über einen individuellen LEI-Code verfügen. Ursprünglich waren es Finanzinstitute, die diesen Code besitzen mussten, was durch die europäische EMIR-Verordnung vorgeschrieben war. Mit der Zeit wurde die Liste der Unternehmen, die einen Code führen müssen, unter anderem auf diejenigen ausgeweitet, die Wertpapiere emittieren.

Was ist ein LEI-Code?
Ein LEI-Code ist nichts anderes als eine individuelle Nummer, die von einer Einrichtung benötigt wird, die verschiedene Arten von Finanztransaktionen und -aktivitäten auf den Finanzmärkten durchführt. Dazu zählen beispielsweise Banken, Institutionen, die mit Wertpapieren, Anleihen, Investmentfonds oder sogar Versicherungen handeln. Der Code besteht aus 20 alphanumerischen Zeichen, also sowohl Ziffern als auch Buchstaben. Er wird zufällig generiert und von einer der Dutzenden in Europa tätigen Institutionen vergeben. Alle Institutionen, die sich mit der Vergabe der Codes befassen, stehen unter der Aufsicht der übergeordneten Non-Profit-Organisation GLEIF.

Wer muss einen LEI-Code haben?
Wer muss in der Praxis einen LEI-Code besitzen? Wie bereits erwähnt, gehören dazu zunächst immer Banken. Danach folgen Investmentfonds, Börsenmakler, Pensionsfonds und Kreditinstitute. Darüber hinaus müssen auch Unternehmen sowie natürliche Personen, die ein Gewerbe betreiben und im Rahmen dieses Gewerbes Finanztransaktionen tätigen, einen LEI-Code besitzen. Wer ein Einzelunternehmen führt und zwar in Finanzen investiert, dies aber nicht im Rahmen der Haupttätigkeit tut, muss hingegen keinen LEI-Code beantragen. Anders ausgedrückt: Ein durchschnittlicher „Otto Normalverbraucher“, der zum Beispiel Aktien kauft und verkauft, dies aber als Privatperson und nicht gewerblich macht, muss keinen Code beantragen.

Wie wird der LEI-Code vergeben?
LEI-Codes werden relativ schnell vergeben. Bei in Polen registrierten Unternehmen wird der LEI-Code oft innerhalb von nur 5 Minuten generiert. Für Unternehmen aus anderen Ländern empfiehlt es sich, die Liste zu prüfen und die entsprechende Dauer für die Generierung des LEI-Codes zu beachten. Die Bestellung selbst erfolgt durch die Wahl der Registrierungsoption und das Ausfüllen des verfügbaren Formulars. Die Gebühren für die Registrierung eines LEI-Codes beginnen bei netto €45.53 pro Jahr. Zusätzlich erhalten Sie bei der Bestellung Ihres LEI-Codes über unser Unternehmen kostenlos ein SSL-Zertifikat (DV-Validierung) für denselben Zeitraum wie die LEI-Code-Registrierung. Sehen Sie sich gern unser Angebot zur Registrierung Ihres LEI-Codes an.

Fehlender LEI-Code
Die Rechtsgrundlagen für die Pflicht, einen LEI-Code zu besitzen, ergeben sich aus der EU-Richtlinie MiFID II und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) – Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014. Was passiert, wenn Institutionen, die zum Besitz eines LEI-Codes verpflichtet sind, sich nicht darum kümmern, ihn zu erhalten? Die gesetzlichen Vorgaben zum LEI-Code gelten bereits seit der zweiten Hälfte des Jahres 2018. Das Fehlen dieses Codes hat unter anderem zur Folge, dass bestimmte Finanztransaktionen wie Kauf oder Verkauf von Aktien, Anleihen, Staatsanleihen und anderen Derivaten nicht möglich sind. Das bedeutet beispielsweise, dass solche Unternehmen nicht an der Börse agieren können. Die unkomplizierten Verfahren zur Erlangung eines LEI-Codes und die relativ geringen Gebühren sollten daher dazu motivieren, einen eigenen Code zu beantragen.

Haben Sie Fragen zum LEI-Code? Bitte wenden Sie sich an unsere Verkaufsabteilung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!